Freitag, 22. April 2022

[ #Göfis ] Die frühneuzeitliche Raumplanung in Vorarlberg


Göfis: Urkunde vom 29. November 1529 © VLA

Kaum zu glauben: Schon damals galt das Interesse der Zersiedelung entgegen zu wirken.

Die frühneuzeitliche Raumplanung in Vorarlberg hört sich auch aus heutiger Sicht fortschrittlich an. Sie war auf eine Raumplanung ausgerichtet, die heute oft nur verhalten angestrebt wird: Allmende, Wald- und Landwirtschaftsflächen sollten vor Zersiedelung geschützt sein. Gesiedelt wurde innerhalb der Stadtmauern und wie man an der Stadt Feldkirch sehen kann, wurde dort auch platzsparend mehrgeschossig gebaut.

Freilich wurde das städtische Baumischgebiet sehr wohl auch zünftisch geteilt, wie Straßennamen uns noch kundtun: Gerberstraße, Schlossergasse, Sägerstraße, Schmiedgasse weisen darauf hin und versammelten die Konkurrenz und Betriebe an einem Ort. Auch der Handel hatte seinen Point of Sale im Ort: Viehmarkt, Kornmarkt, Obstmarkt, ... . Die Kirchenherren wohnten in den Herrengassen, in Hohenems, einer Gemeinde mit der einzigen langandauernden jüdischen Besiedlung, gab es im Ortskern die Judengasse und die Christengasse.

Vorbehaltsflächen gab es sowohl für öffentliche Bedürfnisse (Rathaus, Zeughaus, Dogana, Schulhaus und Spital) wie auch für religiöse Zwecke, für Kirchen und Klöster.
Die Archivale des Monats April 2011 des Vorarlberger Landesarchivs zeigt eine Urkunde vom 29. November 1529, welche die seinerzeitigen Raumplanungsmotive anhand der landwirtschaftlichen Gemeinde Göfis als Schutz der landwirtschaftlichen Flächen darlegt.
Prof. Alois Niederstätter vom Vorarlberger Landesarchiv führt dazu aus: "Die sieben Dorfgeschworenen von Göfis hatten sich in ihrer Funktion als Gemeindeorgan („Siebener“) bei Graf Hugo von Montfort, dem österreichischen Vogt der Herrschaft Feldkirch, darüber beklagt, dass man außerhalb ihrer Dorfmarken Grundstücke bebaue sowie Wohnhäuser errichte und auf damit der Gemeinde Schaden zufüge. Der Vogt nahm sich der Angelegenheit an, beauftragte eine aus den herrschaftlichen Beamten in Feldkirch und dem Rankweiler Landammann bestehende Kommission mit der Erhebung der Marken von Göfis, Hofen, Runggels, Tufers, Pfitz und Dums, ließ diese aufzeichnen und untersagte schließlich wunschgemäß jegliche Bautätigkeit außerhalb derselben.

Matthäus Merian - Feldkirch
("Topographia Sveviae" 1643)
© Wikimedia
Die grundsätzlich nicht auf Expansion, sondern auf Bestandserhaltung fixierte spätmittelalterlich-frühneuzeitliche Gesellschaft wusste dem damals nicht unbeträchtlichen Bevölkerungswachstum nur mit Restriktionen zu begegnen. Insbesondere sollten Siedlungserweiterungen zu Lasten der Feldfluren sowie der Allmende – des gemeinschaftlich genutzten, aus Weideflächen und Wald bestehenden Gemeindelandes – unterbunden, Neubauten nur innerhalb der bereits bestehenden Dorfgrenzen gestattet werden. Solche „raumplanerischen“ Regularien, die wir auch aus zahlreichen anderen Vorarlberger Ortschaften kennen, wurden zur besseren Durchsetzbarkeit in aller Regel im Zusammenwirken mit der Landesherrschaft bzw. ihrem regionalen Vertreter, dem Vogt, erlassen."


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