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Montag, 27. Juni 2022

[ #Vorarlberg ] "Wenn du nicht brav bist, dann kommst du auf den Jagdberg“


Dass das "Erziehungsheim Jagdberg" in der Nachkriegszeit ein Ort des psychischen und physischen Terrors war, ist bekannt, ebenso wie damals jedem Kind die Drohung "Wenn ihr nicht brav seid, dann kommt ihr auf den Jagdberg“ in den Knochen steckte.  


Das pädagogische Konzept des Jagdberges legitimierte, alles mit den Kindern und Jugendlichen zu machen, besonders Erniedrigung, Gewalt, Psychoterror, Missbrauch usw.
"Zumindest in den ersten Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg übertraf die Anstaltserziehung alle anderen Erziehungshilfemaßnahmen – insbesondere die gelinderen – in Tirol ebenso wie in Vorarlberg."
Das System der Erziehungsheime hat gewaltvolle Erziehungspraktiken in all ihren Formen der körperlichen, psychischen und sexualisierten Gewalt erzeugt, toleriert und/oder war zu ihrer Verhinderung nicht willens oder nicht imstande. Machtstrukturen setzten Gewaltdynamiken
zwischen Erzieher/Erzieherin und ‚Zögling‘ aber auch zwischen den ‚Zöglingen‘ in Gang undhielten sie aufrecht.

Forschungsbericht. Ein umfangreicher Forschungsbericht entstand im Auftrag der Länder Tirol und Vorarlberg. Im Anschluss an die Präsentation und Evaluierung der Vorstudie (2012) wurde im Februar 2013 in gemeinsamer Verantwortung der Länder aus den darin vorgeschlagenen Projekten die „Studie zum Fürsorgeerziehungssystem Tirols und Vorarlbergs in der Zweiten Republik mit besonderer Schwerpunktsetzung auf die öffentliche Heimerziehung, die Landesheime und die Heimwirklichkeiten“ ausgewählt. Mit einer Laufzeit von 24 Monaten wurde das Projekt von 2013 bis 2015 am Institut für Erziehungswissenschaft der Universität Innsbruck durchgeführt.

Schon früh, in den 1920er Jahren, hatten die beiden Länder ein Abkommen für eine wechselweise Übernahme der Fürsorgekinder in Heimerziehung geschlossen. Im Zentrum der Untersuchung stehen die zur Verwirklichung der Fürsorgeerziehung errichteten Landesfürsorgeerziehungsheime der Region in der Zweiten Republik: der Jagdberg für schulpflichtige Buben, Kramsach-Mariatal für schulpflichtige Mädchen, Kleinvolderberg für schulentlassene Buben und junge Männer, und wegen seiner strategischen Bedeutung mit einer eigenen Detailstudie: Sankt Martin in Schwaz für schulentlassene Mädchen und junge Frauen. Sie bilden zusammen ein mächtiges Panorama pädagogischer Sonderorte anstaltsförmiger Ersatzerziehung.


 [Zeitreiseführer #Vorarlberg ]⇒ 


Lohnt sich ein Download? Ein Blick auf den Inhalt sagt mehr: 

Einleitung 11
Methodische und Methodologische Ausrichtung der Studie: Quellen und Auswertung 18
Die Jugendfürsorge bis 1938 49
Jugendfürsorge als Armenversorgung 49
Kinder- und Jugendfürsorge im Spannungsfeld von Hilfe und Kontrolle 52
Exkurs: Die Tiroler Landesbesserungsanstalten 59
Zunahme des Organisationsgrades in der Jugendfürsorge ab 1900 67
Der Erste Weltkrieg als Katalysator für die öffentliche Jugendfürsorge 75
Teilerfolge der Jugendfürsorgeverbände in der Ersten Republik 78
 Der Abbau der öffentlichen Jugendwohlfahrt im „christlichen Ständestaat“ 85
Jugendfürsorge unter neuen Vorzeichen nach dem „Anschluss“ 87
Die Jugendfürsorge in der NS-Zeit 88
Die Modernisierung der Jugendwohlfahrt im frühen 20. Jahrhundert 89
Rassehygienische und erbbiologische Diskurse in der Jugendfürsorge 90
Die Rechtsentwicklung in Deutschland ab 1922 und die Umgestaltung der Jugendfürsorge 93
EXKURS: Kindheit & Jugend in der NS-Zeit 94
Die Ausgestaltung der nationalsozialistischen Jugendfürsorge ab 1933/1938 97
Die Jugendfürsorge in Tirol und Vorarlberg nach dem ‚Anschluss‘ 1938 101
Die Erziehungsheime Tirols und Vorarlbergs in der NS-Zeit 105
Exkurs: Der Einfluss der rassebiologischen Psychiatrie 110
Die Heimordnung und Dienstanweisung für die Erziehungsheime des Reichsgaus Tirol und
Vorarlberg 114
„Es ist anzunehmen, dass er unter der Einwirkung der straffen Lagerzucht
im begrenzten Umfange wieder gemeinschaftsfähig wird.“ 118
Die Jugendfürsorge der II. Republik 135
Die Reorganisation der Verwaltungsstruktur 139
Das Ringen um ein neues Jugendfürsorgegesetz 150
Die Pathologisierung der österreichischen Nachkriegsjugend 158
Das Regime der Fürsorge 172
„ den Zöglingen…angelastet“ - Veruntreuung von Geldern in Kleinvolderberg 179
„ob hier durch eine Epiphysankur eine sexuelle Beruhigung erreicht werden kann.“
– Heimerziehung unter medikalem Vorzeichen 189
Die Erzieherausbildung 209
„Die Durchführbarkeit der Fürsorgeerziehung ist nicht gegeben“ –
Eine geglückte Widerstandsgeschichte 219
Reformbestrebungen und das Jugendwohlfahrtsgesetz von 1989 230
Landeserziehungsanstalt für schulpflichtige Buben –
der Jagdberg in Schlins 251
Der Beginn des Kinderrettungsgedankens in Vorarlberg 252
Das Asyl zur Rettung [sittlich] verwahrloster Kinder und Jugendlicher (1886-1939) 256
„Wir hatten Angst! Wir sind ja alle Kinder gewesen.“ 267
Gauerziehungsheim für schulpflichtige Buben (1940 -1945) 279
„Halt so ist es dort zugegangen, wie in einem Gefängnis.“ 290
Landeserziehungsanstalt für schulpflichtige Buben (1945-1976) 306
„Der Jagdberg ist für MICH ein Segen gewesen.“ 332
EXKURS: Gutachterin und Beraterin: Maria Nowak-Vogl und der Jagdberg 353
Landesjugendheim für schulpflichtige Buben (1976-1999) 358
„Sie dürfen nicht an meinen Schrank, nur ich habe das Recht dazu.“ 362
Vom Sozialpädagogischen Internat zur Paedakoop – der Jagdberg ab 1999 381
Das Landeserziehungsheim für schulentlassene Buben in Kleinvolderberg 391
Das Josefinum in Volders1886-1938 392
Das Gauerziehungsheim für schulpflichtige Mädchen in Kleinvolderberg 1939-1944 414
Das Landeserziehungsheim Kleinvolderberg 1945 bis 1990 425
„Da hast du so viele Stunden gearbeitet und dann ist kein Groschen da.“ 441
EXKURS: Von der „geschlossenen“ zur „offenen“ Heimerziehung männlicher Jugendlicher 475
Das Landeserziehungsheim für schulentlassene Mädchen – St. Martin in Schwaz 491
Vom Zwangsarbeitshaus zum Landeserziehungsheim (1826-1938) 491
Das Gauerziehungsheim St. Martin 505
St. Martin 1945 bis 1990 515
„Du bist von einer Gruppe in die andere befördert worden.“ 528
„Das war für mich entwürdigend.“ 551
 „Da habe ich gewusst, ich bin hier ausgeliefert...“ 566
Veränderungen ab den 1970er Jahren 582
„Eine Beschwerde nach der anderen, aber da ist nichts passiert.“ 591
Scheiternde Erneuerung der Heimstruktur und die Schließung des Erziehungsheims 600
Die Erziehungsanstalt Kramsach-Mariatal 613
Die Vorgeschichte bis 1945 617
Das Landeserziehungsheim 1946 bis 1971 630
„Ich habe Schläge bekommen, weil ich ihr keine Watsche gegeben habe.“ 636
Das „vergessene Kramsach“ 661
Anhang 673
Die konfessionellen Träger der Jugendfürsorge in Tirol und Vorarlberg 674
Bibliographie 715


Donnerstag, 24. März 2022

[ #Schlins ] Die Erfindung eines Vorarlbergers: Das evangelische Pfarrhaus


Durch den Zölibat war es katholischen Priestern nicht möglich zu heiraten und eine Familie zu gründen. Wer die höheren Weihen empfangen wollte, war dem Zwangszölibat unterworfen. 

Die Reformatoren sprachen sich eindeutig gegen den Zwangszölibat aus. Von 1520 an heirateten evangelische Theologen. Auf dieser Grundlage entstand das evangelische Pfarrhaus, das die Familie des Pfarrers beinhaltet (Pfarrer, Pfarrersfrau, Pfarrerskinder).

Evangelisches Pfarrhaus. Bartholomäus Bernhardi (1487 - 1551) gilt als der erste Pfarrer der  in den Ehestand getreten ist (Frühjahr 1521) und dafür nicht hingerichtet wurde, da der damalige Kürfürst Friedrich der Weise Bartholomäus Bernhardi nicht auslieferte. Er heiratete 1521, noch vier Jahre früher als Luther. Die "Schutzhaft" Luthers auf der Wartburg hinderte diesen an der ersten Verehelichung eines Priesters teilzunehmen. Deftig gratulierte ihm Luther aus der Wartburg: "dass er den neuen Ehemann bewundere, der in dieser stürmischen Zeit nichts fürchte und dazu so sich beeilt habe. Gott wolle ihn leiten und geben, dass er in dem sauren Salat, den er sich damit angerichtet habe, doch auch einige Süßigkeiten verspüren möge."

Aber das ist nur der sensationelle Teil der Nachricht, dass ausgerechnet ein vorarlbergstämmiger Priester der erste verheiratete in diesem Metier war. Der nachhaltigere Aspekt ist der des evangelischen Pfarrhauses, das mit seiner Verehelichung von ihm begründet wurde. Das Pfarrhaus war immer eine kulturtragende Institution, oft die einzige in der Gemeinde. Die meisten Pfarrerskinder erhielten eine solide kulturelle Ausbildung. Aus dem Pfarrhaus gingen viele bedeutende Wissenschaftler und Künstler hervor. Von den 1.631 in der "Allgemeinen deutschen Biographie" behandelten Männern stammten 861 aus dem evangelischen Pfarrhaus. Die Pfarrersfrau hielt zuerst ihrem Mann den Rücken frei für seine Arbeit. Sie unterstützte ihn zwar auch bei seiner Gemeindearbeit, hielt sogar sehr oft das Pfarrhaus aufrecht und am Laufen, aber das wurde als normal und vorerst wohl nicht weiter erwähnenswert angesehen. Erst in neuerer Zeit, da sie oft auch einen eigenen Beruf ausübte, hat sich das Bild der Pfarrersfrau so grundlegend geändert und hat mit der Berufung von Pfarrerinnen einen zeitgemäßen Wandel in der Rollenverteilung im Pfarrhaus mitbewirkt. Jetzt übernimmt immer öfter eine Frau die Arbeit in den protestantischen Gemeinden, ihr zur Seite ein "Pfarrerinnenmann".


Bernhardi Bartholomäus. (*24.8.1487 in Schlins/Feldkirch, †21.7.1551 in Kemberg bei Wittenberg) Bartholomäus Bernhardi studierte in Erfurt, war seit 1504 in Wittenberg und wurde Magister artium. In Chur erhielt er die (katholische, altgläubige) Priesterweihe, kehrte aber bald nach Wittenberg zurück und wurde Professor der Physik, 1512 Dekan der Philosophischen Fakultät und 1518 Rektor der Universität. Bartholomäus Bernhardi promovierte 1516 zum Lic. theol. unter dem Vorsitz Martin Luthers, auf dessen Seite er 1517 im Ablassstreit stand und wurde 1518 Propst und Pfarrer in Kemberg. Bartholomäus Bernhardi verkündigte nicht nur die evangelische Lehre, sondern trat auch 1521 als erster Prediger in den Ehestand. Er vermählte sich trotz seines Priestergelübdes in Kemberg mit der Kemberger Bürgerin Gertraude Pannier. Aus dieser Ehe gingen sieben Kinder hervor. Damit wurde er der Begründer des evangelischen Pfarrhauses. Der Erzbischof von Magdeburg, Kurfürst Albrecht von Mainz, verlangte vom Kurfürsten von Sachsen, Friedrich dem Weisen, die Auslieferung Bernhardis an das geistliche Gericht. Zu seiner Rechtfertigung sandte Bernhardi dem Erzbischof eine Verteidigungsschrift: "Apologia pro M. Bartholomaeo praeposito, qui uxorem in sacerdotio duxit", die in mehreren lateinischen und deutschen Ausgaben in Erfurt und Wittenberg 1521 und 1522 erschien. Da sich der Erzbischof mit dieser Rechtfertigungs- und Verteidigungsschrift nicht zufrieden gab, wandte sich Bernhardi an seinen Landesherrn, den Kurfürsten von Sachsen, der seinen Prediger schützte und nicht auslieferte.

Berhardis Ehe war auch von dem Reformator Karlstadt in einer Druckschrift verteidigt worden ("Das die Priester Eeweyber nemen mögen vnd sollen. Beschutz red des würdigen herren Bartolomei Bernhardi, probsts zü Camberg, so von Bischoff von Meydburg gefordert, antwurt zü geben, das er in priesterlichem standt, eyn iungkfrauw zü Ee genommen hatt." Andreas Rudolff-Bodenstein von Karlstadt - Strassburg: Reinhard Beck Erben 1522). Karlstadt war wiederum wegen Berhardi erst zum Reformator geworden. Er war anfangs ein Gegner der neuen Theologie Luthers, den er am 18.10.1512 zum Dr. theol. promoviert hatte und wollte ihn aus Augustinus widerlegen, kam aber durch das Studium der Schriften Augustinus zu der Erkenntnis, dass Luthers Schüler Bartholomäus Bernhardi, der am 7. September 1516 die ockhamistische Lehre, dass der Mensch aus eigener Vernunft und Kraft die Gebote Gottes erfüllen könne, bestritten hatte, doch recht habe, und trat nun selber am 26.04.1517 mit 151 Disputationsthesen "de natura, lege et gratia" öffentlich für die neue Lehre ein.

Index Librorum Prohibitorum. An prominenter Stelle steht deshalb seit der ersten Veröffentlichung des "Index Librorum Prohibitorum" auch  Bartholomäus Bernhardi aus Schlins, übrigens neben drei anderen "Feldkirchern". Der "Index Librorum Prohibitorum" war ein Verzeichnis der für jeden Katholiken bei Strafe der Exkommunikation verbindlich verbotenen Bücher. Besonders schwer wog die Sanktion bei Nichteinhaltung des Index für gläubige Katholiken: die von selbst eintretende Exkommunikation, also der Ausschluss von den Sakramenten. Die Strafe trat in Kraft beim Lesen verbotener Bücher, beim Verteidigen ihres Inhalts, beim Aufbewahren solcher Schriften, bei ihrer Weitergabe.


Vorarlberger im Bild.  Berühmt ist Lukas Cranachs (d.Ä.) Dessauer Abendmahlsbild, das auch einen "Vorarlberger" zeigt. Dieses Abendmahlsbild von Cranach ist ein "Who is Who" der Reformation: Es versammelt alle wichtigen mit der Reformation verbundenen Leute in Deutschland: den Stifter Joachim von Anhalt, den Maler Lukas Cranach, Herzog Georg von Anhalt (nach neueren Forschungen handelt es sich jedoch um Georg Helt), Martin Luther, Bugenhagen, Justus Jonas, Caspar Cruciger, Melanchthon, Johann Forster, Johann Pfeffinger, Georg Major und den aus Schlins/Feldkirch stammenden Bartholomäus Bernhardi. Dieses Bild ist als Epitaph für den Dessauer Fürsten Joachim (geb. 1509) gestiftet worden von seinen Neffen Fürst Joachim Ernst und  Bernhard. Fürst Joachim war der erste Landesherr Anhalts, der in Anhalt den reformierten Glauben einführte. Das Bild hing ursprünglich in der Kirche St. Marien in Dessau. Zum Glück überstand es die Zeitläufe und befindet sich heute in der Johanniskirche in Dessau.

In Kemberg steht ebenfalls ein Cranach-Altar, allerdings von Cranach dem Jüngeren. Wie in dieser Zeit bei einer Reihe von Altären und Epitaphen üblich, ist auch hier das Bild der Taufe Christi um eine Gruppe von Reformatoren vermehrt, in der neben dem amtierenden Propst Matthias Wenckel die Bildnisse von Luther, Melanchthon, Bugenhagen, Bernhardi, aber auch des vierundfünfzigjährigen Lucas Cranach erscheinen. Leider ist dieser Altar 1994 bei einem Brand erheblich beschädigt worden. Allerdings hat dieses Bild  der Nachwelt erhalten werden können.

Wie sehr Luther den "Feldkircher Bartholomäus" schätzte, geht aus dem Schreiben Martin Luthers Mitte Oktober 1516 an seinen Ordensmitbruder in Erfurt, den Augustiner Johannes Lang hervor: "Es besagt nichts, dass sich Deine Gabrielisten über meine, vielmehr des Bartholomäus Feldkirchen Thesenreihe (Anm.: De viribus et voluntate hominis sine gratia) verwundern, da sich auch die Meinigen bisher gewaltig darüber wundern. Freilich ist die Thesenreihe selbst nicht von mir gemacht, sondern Magister Bartholomäus hat sie so aufgestellt, nämlich bewogen durch das Geschwätz der Kläffer gegen meine Vorlesung. Ich weiß, was Gabriel sagt: Es ist alles treffend, außer wo er von der Gnade, der Liebe, der Hoffnung, dem Glauben, den Tugenden redet; wieviel er da mit seinem Skotus pelagianisiere, ist nicht derart, dass ich es jetzt brieflich vorbringen könnte."

Jodok(us) Mörlin (lateinisiert "Maurus"). Die Feldkircher Familie Mörlin war im späten Mittelalter und der frühen Neuzeit ein wappenführendes Patriziergeschlecht. Immerhin war sie so bedeutend, dass ihr Wappen noch 1936 auf dem Feldkircher Rathaus angebracht wurde.  Jodok Mörlin wurde um 1490 in Feldkirch geboren. 1508 studierte er in Freiburg, 1509 mit einem Stipendium in Leipzig, und 1510 in Wittenberg. Hier machte er dann Karriere: 1512 wurde er Magister, 1514 Professor der Metaphysik, und 1516 Dekan der Wittenberger Artistenfakultät. Für einige Jahre blieb Jodok Mörlin als Professor der Philosophie an der Universität Wittenberg, 1521 Pfarrer in Westhausen in Thüringen: "Denn nachdem der letzte päpstliche Pfarrer Henningus Gode anno 1520 mit Tod abgegangen, und der Pfarrdienst vacant worden war, so wurde 1521 im Frühling M. Jodocus Morlinus, Presbyter Magdeburg Diözes und Professor Philosophie zu Wittenberg, von dem Kurfürsten Friedrich dem Weisen und seinem Bruder Herzog Johannsen zu Sachsen, dem Bischof Konrad zu Würzburg, als eine wohlqualifizierte Person, zu solchen Pfarrdienst präsentiert, auch auf Befehl des Weihbischofs, Joh. von Guttenberg, durch den Archidiakonus Joh. von Lichtenstein anno 1521, den 9. April, gewöhnlicher Maßen investiert und eingewiesen". Sein Sohn Joachim Mörlin wurde Bischof von Samland in Königsberg und hatte durch seine Mitarbeit am  "Corpus Prutenicum" die kirchliche Reorganisation Preußens bewerkstelligt! Im dortigen Dom errichtete man ihm zu Ehren gar ein Denkmal.

Johannes Dölsch. Er aus Feldkirch stammend, wurde auch einfach Doctor Feldkirch genannt und tritt zweimal in den ersten Jahren der lutherischen Reformation hervor. Als Eck im Jahre 1520 mit seiner Bannbulle aus Rom kam und außer Luther auch noch eine Reihe von Anhängern Luthers mit dem Bann gestraft wurden, gehörte auch Dölsch zu ihnen. Er war damals Professor der Theologie und Stiftsherr in Wittenberg, hatte Luther in einer Schutzschrift verteidigt, und Eck muss ihn wohl für bedeutend genug gehalten haben, um gegen ihn vorzugehen. Von den Wittenberger Professoren war nur noch Carlstadt diese "Ehre" zuteil. Später spielte er eine Rolle in den Wittenberger Unruhen, die die Abschaffung der Messe begleiteten. Er widersetzte sich Luthers Vorgehen und hatte sich den Zorn seines großen Freundes zugezogen. Die erste Spur von Johannes Dölsch findet sich 1502 in der Heidelberger Matrikel. Hier ist er mit zwei andern Feldkirchern immatrikuliert als: Johannes Piliatoris de Feltkirchen nona Decembris Wolfgannus Thischer Curiensis dioc.Vtalricus Scriptoris. Die drei Studenten, zu denen sich ein Vierteljahr später noch zwei Landsleute gesellten, waren in Heidelberg seit längerer Zeit die ersten Studenten aus Feldkirch. In Heidelberg blieb Dölsch vom Dezember 1502 bis zum Ende des Wintersemesters 1503/4. Im Sommer 1504 zog er mit Bartholomäus Bernhardi und Christoph Metzler (dem späteren und ersten nichtadeligen Bischof von Konstanz) nach Wittenberg. Hier sind alle drei im Sommer (23. Mai) immatrikuliert. Im Herbst wurde er Baccalaureus, in angaria sanctae crucis (= 18. Sept 1504).  Anderthalb Jahr später, am 10. Februar 1506, wurde er  Magister artium als zweiter unter elf. Im nächsten Jahre finden wir ihn wieder in Feldkirch, als neugeweihten Priester. Der katholischen Sitte gemäß hat er in der Pfarrkirche seiner Heimatstadt seine Primiz. Dölsch kam danach nach Wittenberg zurück, um sich hier der akademischen Laufbahn zu widmen.

Protestanten in Vorarlberg. Dass Luthers Lehre auch in Bernhardis früherer Heimat zu dieser Zeit Niederschlag fand, zeigt die Geschichte der evangelischen Kirchengemeinde in Feldkirch: Sein Bruder Johannes versucht in einer Reihe von populären Schriften die Theologie Luthers in Vorarlberg bekannt zu machen. Er muss Pseudonyme verwenden, so z.B. Hans Walser zum Roten Brunnen. Nachdem die drei Freunde Dölsch, Bartholomäus Berhardi und Christoph Metzler 1504 zuerst die Reise nach dem neugegründeten Wittenberg unternommen, strömten die Feldkircher in auffallender Menge nach, erwarben sich auch gerne hier einen akademischen Grad, besonders in den späteren Jahren, als Luthers Stern aufgegangen war. Ein Blick in die Liste der Baccalaurei und Magistri bestätigt dies.

Um 1520 wird in Feldkirch evangelisch gepredigt (Jeremias Lins, Hieronymus Pappus). Die "neue" alte Botschaft des Evangeliums findet in der Bevölkerung dankbaren Zuspruch. Jedoch nicht bei der Regierung. Die beiden in Bludenz evangelisch predigenden Pfarrer Luzius Matt und Thomas Gasser werden von der Regierung zwar zunächst gefangen gesetzt, jedoch von der Bürgerschaft wieder aus dem Gefängnis befreit. Theologen, Nonnen, aber auch "Laien" werden um ihres Glaubens willen aus Feldkirch vertrieben und wirken in anderen Gebieten - hauptsächlich in Deutschland - weiter für die Reformation. Bekannten sich auch viele Laien wie auch Theologen zur protestantischen Lehre so mussten sie alle das Land verlassen und erhielten in protestantischen Ländern Asyl. Es war nicht einmal erlaubt, im Ausland bei einem Protestanten eine Arbeit anzunehmen. Der aus Feldkirch vertriebene Pirmin Gasser, der seinen Sohn auf den Namen Luther taufen ließ, wirkte als Stadtarzt in Lindau und so erging es auch Jodok Mörlin, der in Wittenberg wirkte. Als Zwangsmaßnahme wird ein Beichtspiegel verfasst: Jeder, der zu Ostern nicht bei der (Pflicht-)Beichte war, wird befragt und muss bei mangelnder Rechtfertigung die Stadt verlassen.

Eine größere Zahl von Bürgern verlässt lieber das Land, als die religiöse Überzeugung aufzugeben. So auch Hanns Salzmann, ein Feldkircher Bürger, der zu Protokoll gibt, er gehe dann zur Beichte, wenn sein Herz danach verlangt, nicht weil es äußere Pflicht sei; er wolle Feldkirch verlassen und dennoch als ein guter Feldkircher sterben.


[Zeitreiseführer #Vorarlberg ]⇒

Freitag, 19. November 2021

[ #Walgau ] Feige Feldkircher, wundergläubige Bludenzer, lüsterne Montafoner, trogne Walser,...


Der Verfasser des Gedichtes ist nicht bekannt.

Dr. Manfred Tschaikner vom Vorarlberger Landesarchiv, bekannt für seine Hexenforschungen, hat ein Spottgedicht über die Vorarlberger Gemeinden des Oberlandes - immerhin fast die ganze südliche Hälfte des Bundeslandes Vorarlberg - aus dem Jahre 1670 "ausgegraben".

Spott aus Schlins. Feige Feldkircher, wundergläubige Bludenzer, lüsterne Montafoner, trogne Walser. Der Verfasser des Gedichtes ist nicht bekannt. Offenbar handelt es sich aber um einen Bewohner von Schlins, wie Dr. Tschaikner aus dem Text schliessen will. Von Rankweil bis ins Montafon werden darin in zahlreichen Versen Vorurteile und Charakteren beschrieben. Manche scheinen sich bis heute gehalten zu haben!

Damülser Wahlrecht. Auch erfährt man, dass man damals in Damüls schon wählte - und wie! Mit Spott wird dabei nicht gespart. So wird beispielsweise den Damülsern ein besonderes Wahlverfahren bei der Wahl ihres Bürgermeisters nachgesagt: Die Damülser würden - sozusagen als vorbereitenden Wahlakt - einander die Köpfe mit Milch bespritzen. Danach werden die Fliegen zur Abstimmung geladen: Der Damülser auf den sich dann die meisten Fliegen setzen, sei als Amann (= Bürgermeister) dann gewählt. Es werden wohl die größeren Bauern mit dem größeren Misthaufen gewesen sein, die da zum Amann mit den vom Misthaufen mitgebrachten Fliegen gewählt wurden.

Dr. Manfred Tschaikner. Dr. phil., geboren 1957 in Bludenz, Studium der Geschichte und Germanistik in Innsbruck. Lehrer an höheren Schulen in Innsbruck und Bludenz. Seit 2002 ist Manfred Tschaikner wissenschaftlicher Archivar am Vorarlberger Landesarchiv und lehrt auch an der Universität Wien.

 [Zeitreiseführer #Vorarlberg ]⇒

Montag, 27. Oktober 2014

Ein (statistischer) Blick auf die Gemeinden Vorarlbergs


"Ein Blick auf die Gemeinde"ist eine regionale Information der Statistik Austria und bietet anhand von Tabellen und Grafiken einen durchgehenden Vergleich der gewählten Gemeinde Vorarlbergs mit dem politischen Bezirk bzw. dem Bundesland, in dem sie liegt. Insgesamt sind es 55 Datenblätter die in ihrer Gesamtheit kostenpflichtig sind.

Acht der insgesamt 55 Datenblätter werden allerdings auch kostenlos online bereit gestellt. Zusätzlich zu diesen acht ausgewählten Blättern werden weitere wichtige Daten aus der Großzählung 2001 und zur Bevölkerungsentwicklung angeboten. Ein unverzichtbarer Behelf für örtliche Gemeindefunktionäre.


Ein Blick auf die Gemeinde
* Bevölkerungsentwicklung
* Bevölkerungsveränderung nach Komponenten
* Wohnungen (Hauptwohnsitze) nach Wohnraumanzahl
* Wohnbaustatistik
* Land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Flächen nach Erwerbsart
* Ordentliche Gebarung der Gemeinde
* Außerordentlicher Haushalt und pro Kopf-Ziffern
* Steuereinnahmen und Gemeindesteuer pro Kopf
* Erläuterungen

Probezählung 2006
* Einwohnerzahl 31.10.2006

Aktuelle Bevölkerung und Bevölkerungsentwicklung
* Einwohnerzahl und Komponenten der Bevölkerungsentwicklung
* Bevölkerungsstruktur

Volkszählung 15. Mai 2001
* Wohnbevölkerung und Bürgerzahl
* Demografische Daten
* Wohnbevölkerung nach Ortschaften
* Lebensunterhalt
* Bildung, Schüler/Studenten, Familie, Haushalte
* Erwerbs- und Schülerpendler; berufliche und wirtschaftliche Merkmale
* Erwerbspendler nach Pendelziel
* Erläuterungen

Gebäude- und Wohnungszählung 15. Mai 2001
* Gebäude und Wohnungen
* Erläuterungen

Arbeitsstättenzählung 15. Mai 2001
* Arbeitsstätten und Beschäftigte
* Arbeitsstätten und Beschäftigte im Vergleich zu 1991
* Erläuterungen

Mehr + Download:
Ein Blick auf die Gemeinden in Vorarlberg

Dienstag, 28. Februar 2012

Biotopinventare der Gemeinden Vorarlbergs zum Download




Unter BIOTOP wird in diesem Inventar der Standort einer in sich mehr oder weniger geschlossenen Lebensgemeinschaft aus Pflanzen und Tieren verstanden. Klassisches Beispiel für einen Biotop wäre etwa ein Weiher, es kann aber genauso ein Waldstück, eine Wiese etc. sein.

Häufig bilden einzelne Biotope in sich zusammenhängende Komplexe aus, wie etwa ein Quellmoor mit der Quelle als Einzelbiotop und den angrenzenden nassen "Quellsümpfen". Dann wird von BIOTOPKOMPLEX gesprochen. Besonders Großtiere haben Biotop übergreifende Reviere, oder ganze Landschaftsteile bilden einen geschlossenen und vielfältigen Lebensraum von besonderer Schutzwürdigkeit (z.B. Kanisfluh). In diesem Fall wird von einem GROSSRAUMBIOTOP gesprochen.

Grundsätzlich ist Biotop ein allgemeiner Begriff. Ein Biotop muss nicht von vorne herein besonders oder überhaupt schutzwürdig sein. Auch ein Garten ist z.B. ein Biotop mit Kultur- und Wildpflanzen und einer großen Zahl an Tieren - beliebte und unbeliebte - sei es im Boden oder an Pflanzen. Den Rahmen für die Beurteilung besonderer Schutzwürdigkeit haben die einschlägigen Landesgesetze vorgegeben. Die Aufnahme eines Biotops ins Inventar heißt aber nicht, dass die Fläche dadurch "automatisch" geschützt ist. Es handelt sich hingegen um informelle Vorbehaltsflächen, in andern Worten um "Hinweistafeln" auf besonderen Wert und nicht um Stoptafeln.

Die Biotopflächen sind auch digital erfasst und können über den VOGIS Atlas eingesehen werden. Der Bericht steht für jede Gemeinde Vorarlbergs als PDF-Download zur Verfügung.


Mehr + Download:
Aktuelles Biotopinventar (2010) der Gemeinden Vorarlbergs zum Download
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Montag, 11. Oktober 2010

Index Librorum Prohibitorum: Vier Feldkircher auf dem Index

Er ist Teil unserer häufig von Fundamentalismus geprägten christlich-abendländischen Geschichte: Der Index der verbotenen Bücher. Vom Start weg - seit 1559 - stehen auch zehn Vorarlberger auf dieser Liste der verbotenen Autoren.

Am 14.6.1966 gab der Vatikan bekannt: "Das Verzeichnis der verbotenen Bücher ist eines natürlichen Todes gestorben". So wird Kardinal Ottaviani, Chef der vatikanischen Glaubenskongregation an diesem Tag in der Presse zitiert. Vom Start weg - seit 1559 - stehen auch vier Vorarlberger auf dieser Liste der verbotenen Autoren.

Index Librorum Prohibitorum. Ein bemerkenswertes Beispiel katholischer Anerkennung eines "evolutionären" Prozesses, denn der "Index Librorum Prohibitorum" war ein Verzeichnis der für jeden Katholiken bei Strafe der Exkommunikation verbindlich verbotenen Bücher. Besonders schwer wog die Sanktion bei Nichteinhaltung des Index für gläubige Katholiken: die von selbst eintretende Exkommunikation, also der Ausschluss von den Sakramenten. Die Strafe trat in Kraft beim Lesen verbotener Bücher, beim Verteidigen ihres Inhalts, beim Aufbewahren solcher Schriften, bei ihrer Weitergabe.

Tradition. Buchverbote waren aber in der Christenheit nicht neu. So fand beispielsweise die erste offizielle Verdammung einer Schrift auf dem Kirchenkonzil von Nicea im Jahre 325 statt. Die Thalia-Schrift des Arius wurde wegen der darin enthaltenen "Irrlehren" verdammt. Sie wurde öffentlich verbrannt und das Verstecken von Kopien mit der Todesstrafe belegt.  Interessant ist, dass sie sich dabei auf Schriftenverbote- und Verbrennungen im Alten Testament beriefen und somit ihre Haltung legitimierten. Besonders die neutestamentlichen Passagen in den Briefen des Apostel Paulus und der Apostelgeschichte kamen dem Klerus entgegen, wenngleich der Zusammenhang förmlich an den Haaren herbeigezogen ist.

"Auch ungewöhnliche Wunder tat Gott durch die Hand des Paulus. ...  Viele, die gläubig geworden waren, kamen und bekannten offen, was sie getan hatten. Und nicht wenige, die Zauberei getrieben hatten, brachten ihre Zauberbücher herbei und verbrannten sie vor aller Augen." (Apostelgeschichte, 19, 11-20)
Fundamentalistenpapst. Während vom neutestamentlichen Paulus keineswegs verlangt wurde, dass man Bücher verbiete oder verbrenne, sondern nur berichtet wird, dass sich Gläubige aus eigenem "esoterischer Literatur" entledigt hatten, wie man sie heute einfach in einen Recycling-Container werfen würde,  wurde unter Papst Paul IV. 1559 der "Index Librorum Prohibitorum" von der römischen Inquisition veröffentlicht. Dieser Papst gilt als besonders streng und fundamental in der katholischen Kirchengeschichte. Er untersagte nicht nur den Bewohnern Roms die Tavernen und den Frauen, den Vatikan zu betreten.

Im Jahre 1555 wurde er im Alter von 79 Jahren zum Papst gewählt. Bis dahin hatte er immer wieder von Reformen gesprochen. Nach der Wahl jedoch betrieb er denselben Nepotismus, indem er unter anderem einen seiner Neffen Carlo Carafa, einen Condottiere, zum Kardinalsstaatsekretär machte. Zur Stärkung der katholischen Kirche erweiterte Paul die Befugnisse der "heiligen Inquisition". Er leistete gar einen Schwur: "Selbst wenn mein eigener Vater Häretiker wäre, würde ich das Holz zusammentragen, um ihn verbrennen zu lassen". Ebenso führte er am 14. Juli 1555 in seiner antijüdischen Bulle "Cum nimis absurdum" für Juden die Pflicht ein, in Ghettos zu leben. Wenige Tage danach wurden in Ancona 24 aus Portugal geflohene Marane, also zwangsbekehrte Juden, verbrannt. Eine seiner letzten Handlungen war 1559 der Index. Der angestaute Hass des Volkes entlud sich schließlich nach dem Tod von Papst Paul IV. am 18.August 1559 in Rom. Das Gebäude der Inquisition wurde geplündert und seine eigene Statue auf dem Kapitol zertrümmert. An den öffentlichen Gebäuden wurden die Wappen der Carafa abgeschlagen, erst am 21. August legte sich die Wut des Volkes und es kehrte wieder Ruhe in der Stadt ein. Die vor dem Zorn Papst Paul IV. geflohenen Kardinäle della Corgna und Colonna kehrten unter dem Jubel des Volkes am 21. August nach Rom zurück, der in der Engelsburg inhaftierte Kardinal Morone wurde freigelassen und erhielt das passive Wahlrecht für das anstehende Konklave zurück.

Hohenemser.
Ihm folgte übrigens Giovanni de Medici als Pius IV. auf dem Heiligen Stuhl, verwandt mit dem Hohenemser Grafengeschlecht und Förderer des Nepotismus. So ernannte er nicht nur seinen Vetter Giovanni Antonio Serbelloni, sondern auch seine Neffen St. Carlo Borromeo und Markus Sitticus von Hohenems zu Kardinälen.

Index. Der Index enthielt drei alphabetisch geordnete Klassen: in der ersten stehen die Namen derjenigen Schriftsteller, deren sämtliche Schriften verboten werden, in der zweiten einzelne mit dem Namen ihrer Verfasser erschienene, in der dritten anonyme Schriften; schließlich wird eine große Zahl von Bibelausgaben verboten sowie der ganze Verlag von 61 namentlich verzeichneten und von allen anderen Buchdruckern, die ketzerische Bücher gedruckt hatten oder drucken würden (dieses letzte Verbot steht nur in diesem Index). Von einem Ausschuss des Trienter Konzils wurde 1562-63 dieser Index überarbeitet und mit zehn allgemeinen Regeln vermehrt. Dieser neue Index, der sogen. Trienter, wurde nicht von dem Konzil, sondern nach dem Schluss desselben 1564 von Pius IV. veröffentlicht. Er wurde mit Zusätzen von einer vom Herzog von Alba ernannten Kommission 1570 zu Antwerpen, von der portugiesischen Inquisition 1581 zu Lissabon, von dem päpstlichen Nunzius in München 1583 herausgegeben.

Vier Feldkircher. An prominenter Stelle steht seit der ersten Veröffentlichung des Index  vier Vorarlberger: Bislang war dies nur von Bartholomäus Bernhardi aus Schlins bekannt. Bartholomäus Bernhardi  trat auch 1521 als erster Prediger trotz seines Priestergelübdes in den Ehestand. Dieser Vorarlberger ist de facto der Schöpfer und Erfinder des Evangelischen Pfarrhauses.  Des weiteren Johannes Dölsch aus Feldkirch oder "Doctor Feldkirch". Johannes Dölsch stand übrigens auch gemeinsam mit Martin Luther 1520 auf der Bannandrohungsbulle "Exsurge Domine", die Luther bekanntlich öffentlich verbrannt hatte. Dazu Jodok(us) Mörlin (lateinisiert "Maurus"), der aus einem alten Feldkircher Patriziergeschlecht stammte und Georg Joachim Rheticus (auch Rhäticus, Rhaeticus, Rhetikus). Er war der einzige Schüler Kopernikus' und konnte ihn bei seinem Aufenthalt in Frauenburg davon überzeugen, sein Hauptwerk in Druck zu geben. 

Kulturelle Isolation. Zuletzt nannte das Verzeichnis, welches nun in seiner verbindlichen Form 1966 abgeschafft wurde ("verstorben" ist), 6000 Bücher. Die mit der Indexierung verbundene wachsende kulturelle Isolierung, der Niedergang der theologisch-kirchlichen Literatur, das Denunziantentum, die Einschüchterung und vorauseilenden Gehorsam von Autoren durch Selbstzensur machte den Index unter den "Köpfen" auch innerhalb der Kirche schon fragwürdig. Papst Benedikt XV. löste denn auch die Index-Kongregation im Jahr 1917 auf und übertrug ihre Agenden dem Heiligen Offizium. Und diese berüchtigte Behörde wurde im Dezember 1965 - nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil - umbenannt in: "Congregatio pro Doctrina Fidei", Glaubenskongregation. Das Eingeständnis der katholischen Kirche, dass der Index mangels Adminstrierbarkeit der Medienflut gestorben sei, ist auch keine Entschuldigung oder nur Eingeständnis eines Fehlverhaltens.

Die Bandbreite reicht von Honoré de Balzac, George Sand, Alexandre Dumas, Gustave Flaubert, Victor Hugo und Heinrich Heine über Hugo Grotius, Johannes Scotus Eriugena, Giordano Bruno, René Descartes, Auguste Comte, Immanuel Kant, Blaise Pascal und Friedrich den Großen bis John Stewart Mill, Jean-Jacques Rousseau, Voltaire, Montesquieu, Thomas Hobbes, Moses Maimonides, Simone de Beauvoir und Jean-Paul Sartre. Diderots Enzyklopädie fehlt genausowenig wie das große Wörterbuch von Pierre Larousse, von Martin Luther, Ulrich Zwingli, Johannes Calvin oder dem Book of Common Prayer ganz zu schweigen. Charles Darwin fehlt hingegen überraschender weise oder auch Hitlers "Mein Kampf" sucht man vergeblich auf dieser Liste. Beinahe wäre auch Karl May auf der Liste gelandet.

Aufarbeitung. Man verbindet mit dem Index neben der Indexkongregation immer sofort auch die zweite in Rom für Buchzensur zuständige Behörde, die Inquisition, die schlechthin als Chiffre für das Böse in Kirche und Welt gilt. Bei diesem Begriff entsteht in den Köpfen sofort ein Amalgam aus dem schrecklichen, psychopathischen mittelalterlichen Inquisitor Bernardo Guy, wie ihn Umberto Eco im Namen der Rose entworfen hat, den Autodafés mit Tausenden verbrannter Juden durch den spanischen Inquisitor Niño de Guevara, wie ihn El Greco in seinem unnachahmlichen Portrait verewigt hat, und den brennenden Scheiterhaufen von Ketzern und ihren Büchern. Die Inquisition "fasziniert" heutige Menschen fast so sehr wie die Mysterien des Hexenwahns. Nun ist der deutsche Kirchengeschichtler Hubert Wolf in den Archiven des Vatikans tätig und bringt täglich Neues an den Tag. Der gelernte Priester, dem vom heutigen Papst noch als "Kardinal Ratzinger" persönlich der Zugang zu den Indexakten genehmigt worden ist, hat für die Erforschung dieses dunklen Kapitels der Geschichte der katholischen Kirche eine Menge Geld zur Verfügung, die nur noch von der Bücherflut darüber - die von dem Faszinosum "Verbot" lebt -  übertroffen werden kann. Dafür wirken die Veröffentlichungen denn auch mehr verständnisheischend, als sei dieser Index nur aufgrund menschlicher Schwächen und Vernaderei entstanden und habe die katholische Kirche nichts wirklich damit zu tun, es habe schließlich nur gemenschelt. Sie wirkt banal und bringt bestenfalls Banales und Unprofessionalität noch zu Tage. Umgekehrt bringt die teure "Aufklärung" auch keine Entmystifizierung mehr und ist diese "Aufarbeitung"  kein wirkliches Bekenntnis zu den gemachten Fehlern. Die Erkenntnis an den verantwortlichen Stellen der Kirche war wohl eine pragmatische: Zu den "besten Zeiten" des Index war für viele Autoren im Zusammenhang mit der vatikanischen Liste der verbotenen Bücher genannt zu werden, eine Reklame für das verbotene Buch.

Digital online:
Index Auctorum et librorum prohibitorum, qui ab officio sanctae Romanae Inquisitionis caveri ab omnibus caveri mandantur, Roma, 1559.