"Lünersee" in Bürs: 6-stöckiges Fabriksgebäude mit 121 Holzfenster mit Sprossenteilung |
Gemäß § 3 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 25.9.1923, BGBl. Nr. 533/23 (Denkmalschutzgesetz), in der Fassung BGBl. I Nr. 170/1999 und BGBl. I Nr. 2/2008 veröffentlicht das Bundesdenkmalamt jährlich die Liste der unter Denkmalschutz stehenden unbeweglichen Denkmale.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass diese Liste rechtlich nicht verbindlich ist. Die Liste ist nach Gemeinden, innerhalb der Gemeinden nach Adressen, und zwar jeweils alphabetisch geordnet. Der Umfang der Unterschutzstellung ist in der tabellarischen Übersicht nicht angeführt.
Die Tatsache der Unterschutzstellung unbeweglicher Denkmale ist im Grundbuch ersichtlich gemacht. Die entsprechenden Unterlagen finden sich in der Urkundensammlung des Grundbuchs.
Bewegliche Objekte. Unter Denkmalschutz stehende bewegliche Objekte sind in dieser Liste nicht enthalten.
Kulturgüterschutzliste. Die Kulturgüterschutzliste und Denkmalliste sind zwei unterschiedliche Verzeichnisse. Die nach dem österreichischen Denkmalschutzgesetz (DMSG) unter Schutz stehenden Objekte sind in der Denkmalliste angeführt. Die Kulturgüterschutzliste bezieht sich auf die Haager Konvention von 1954. Diese internationale Vereinbarung, die Österreich 1964 ratifiziert hat, regelt den internationalen Schutz von Kulturgütern im Fall zwischenstaatlicher bewaffneter Konflikte.
In Österreich ist das Bundesdenkmalamt mit der Auswahl dieser Objekte beauftragt (§13 DMSG) und führt (gemäß der Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur vom 23.02.2009) eine Kulturgüterschutzliste, die derzeit insgesamt 135 Objekte (Einzelobjekte, Denkmalanlage, Ensembles) umfasst.
In Österreich ist das Bundesdenkmalamt mit der Auswahl dieser Objekte beauftragt (§13 DMSG) und führt (gemäß der Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur vom 23.02.2009) eine Kulturgüterschutzliste, die derzeit insgesamt 135 Objekte (Einzelobjekte, Denkmalanlage, Ensembles) umfasst.
In Vorarlberg umfasst diese Liste derzeit:
- Bregenz_Stadtzentrum_Ensemble.pdf (196,4 KB)
- Dornbirn_Haefenberg_Ensemble.pdf (240,6 KB)
- Dornbirn_Marktplatz_Ensemble.pdf (1,3 MB)
- Feldkirch_Ensemble.pdf (302,1 KB)
- Hohenems_Judenviertel_Ensemble.pdf (322,1 KB)
- Schwarzenberg_Ortskern_Ensemble.pdf (248,0 KB)
Auskünfte. Auskünfte zu den einzelnen Objekten können auch bei der zuständigen Abteilung Vorarlberg bzw. bei der Zentrale des Bundesdenkmalamtes eingeholt werden.
[Zeitreiseführer #Vorarlberg ]⇒
- Denkmalverzeichnis: Vorarlbergs unbewegliche und archäologische Denkmale unter Denkmalschutz
- Bundesdenkmalamt: Abteilung für Vorarlberg
- Denkmalschutzgesetz, Bundesgesetz vom 25.9.1923 BGBl. Nr. 533/23 (DMSG), in der Fassung BGBl. I Nr. 92/2013
- [GoogleSearch] ⇒ Denkmalverzeichnis Vorarlberg: Aktuell 1607 Objekte unter Schutz
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- Beachte dort auch weitere Informationen zum Thema unter "Nachschlagen A-Z".
- 18.5.18 [Letzte Aktualisierung - online seit 27.11.11]
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