Donnerstag, 18. August 2022

[ #Vorarlberg ] Vorarlberger Landespatron im Gefängnis


Als Vorarlberger Landespatron gilt der heilige Josef, als "Landesfeiertag" sein Hauptfest, der 19. März. Zu Josefi war auch Lostag der Schwabenkinder.

Sein Namensfest, der 19. März, wird im Abendland zum ersten Mal in martyrologischen Quellen aus Reichenau um 850 erwähnt. Seit dem 9. Jahrhundert nahm seine liturgische und volkstümliche Verehrung immer mehr zu. Der Josefitag am 19. März - am römischen Fest der Miniverva, der Göttin der Handwerker, wird als unmittelbare Konkurrenz zu diesem Glauben gedeutet.

Geschichte. Seit 1621 ist der Tag ein Fest im römischen Kalender, nachdem der Josephskult seit dem 14. Jahrhundert besondes von Bettelorden gefördert wurde. Papst Clemens X. erhöhte 1670 den Rang des Festes; 1714 bereicherte Papst Clemens XI. das Fest mit einem eigenen Messformular und Offizium; Papst Benedikt XIII. fügte Josephs Namen in die Allerheiligenlitanei ein. Papst Pius IX. ernannte Joseph 1870 zum Patron der ganzen katholischen Kirche, Papst Pius XI. ernannte ihn 1937 zum Patron all derer, die den Kommunismus bekämpfen.

Österreich. Die Habsburger erkoren Joseph zu ihrem Hausheiligen. Nachdem Kaiser Ferdinand II. 1620 mit einem Bild des Heiligen in die Schlacht am Weißen Berg bei Prag gezogen war und den Sieg errang, wurde der Josefstag im Habsburger Reich zum Feiertag.

1771 erwirkte hingegen die Maria Theresia beim Papst für Österreich eine gestraffte Feiertagsordnung. Zudem befahl sie, statt den Ortspatrozinien künftig nur noch das Fest eines gemeinsamen Landespatrons zu feiern. Für die Provinz Vorderösterreich, zu der Vorarlberg damals gehörte, einigten sich die zuständigen Bischöfe 1772 auf den hl. Josef. Gleiches geschah für Tirol, Kärnten, Krain und Steiermark, die ebenfalls mehreren Bischöfen unterstanden. Der hl. Josef galt als Patron des Hauses Österreich und des Heiligen Römischen Reiches. Damit war er für die Bischöfe, die meist selbst Reichsfürsten waren, ein guter Kompromiss. Damit konnte er aber in keinem "seiner" Länder zu einer populären Identifikationsfigur werden. In Vorarlberg, das ab 1782 wieder von Innsbruck aus verwaltet wurde, galt er zudem weithin als "Tiroler".

Die austrofaschistische Regierung Dollfuß schloss im Juni 1933 mit dem Apostolischen Stuhl ein Konkordat, in dem auch die Frage der Feiertage geregelt wurde. In der heute noch verbindlichen Liste fehlen sowohl der Josefitag wie alle anderen Landespatronate. Damit sind sie in Österreich seit 1934 keine kirchlich gebotenen Feiertage mehr.

Vorarlberg. Als Landespatron erlangte der hl. Josef in Vorarlberg aber erst in den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg Bedeutung, als Josefi emotional zu einem "alemannischen" Landesfeiertag aufgeladen wurde. Die Heiligen Gebhard und Fidelis stiegen mit der Errichtung der Diözese Feldkirch 1968 "nur" zu Diözesanpatronen auf. Landespatron blieb der hl. Josef.

Gefängnis. "Einen ausdrücklichen Bezug auf das Vorarlberger Landespatronat habe ich bisher nur in einem Fall gefunden: Seit 1905 mahnen Statuten des Stadt-Patrons Nikolaus und des Landespatrons Josef in der Gefangenenkapelle des Landesgerichts Feldkirch zu einer christlichen Lebensführung." (Ulrich Nachbauer, Landesarchiv, 2003)

Beamtenfeiertag. Es gibt ihn nicht, nicht als Rechtsquelle, weder staatsrechtlich noch kirchenrechtlich. Als Vorarlberger Beamtenfeiertag wurde er auch aus den Vorarlberger Rechtsquellen bereits eliminiert und Vorarlberg hat einen Feiertag eingespart: 1970 wurde er aus dem Land- und Forstarbeitsgesetz gestrichen, 1971 ist er aus dem Gemeindebedienstetengesetz verabschiedet und in das Landesbedienstetengesetz ist er erst gar nicht aufgenommen worden. Die Landesregierung kann zwar fünf Tage im Jahr durch Verordnung für die Landesbediensteten dienstfrei erklären, der 19. März als Tag des "Landespatrons" ist nicht dabei.

Schulzeitgesetz. Zwar ist im Schulzeitgesetz des Bundes bestimmt, dass am "Festtag des Landespatrons" schulfrei sei. In den Vorarlberger Ausführungsgesetzen für die Pflichtschulen steht kein Wort vom Hl. Josef, sondern nur vom 19. März. Im "Landeszeremoniell" wurde zuletzt der 19. März als "Landesfeiertag" als Rahmen für die Verleihung von Landes- und Bundesauszeichnungen genutzt.

Josefi. Auch wenn die Landesverfassung den Landespatron nicht zu den offiziellen Landessymbolen zählt,  gilt laut Landesregierung der Heilige Josef als Landespatron und als "Landesfeiertag" sein Hauptfest, der 19. März. 

Vorarlbergs Schulkinder haben zwar an diesem Tag schulfrei, obwohl es den Landespatron juristisch gar nicht gibt. Der "Landesfeiertag" wurde klammheimlich wieder eliminiert. Treibende Kraft war wohl die Handelskammer, da Gewerkschaften (insbesondere die im Handel beschäftigten) auf einen kollektivvertraglich verankerten Landesfeiertag drängten. Die Landespolitik hat jedoch still und leise den Landesfeiertag und den Gedanken oder das Gedenken an den Landespatron damit abgeschafft.

Sklavenmarkt zu Josefi. Nichtsdestotrotz könnte der Josefitag ein Denktag sein: Immer zu Josefi begann das Sklavendasein der Schwabenkinder, der Vorarlberg Kinder, die ins Schwabenland verschickt wurden. Mit gemischten Gefühlen sahen dem Josefitag jährlich Vorarlbergs Kinder entgegen, denn zu diesem Zeitpunkt wurden sie "ins Schwabenland geschickt". Aus der Überlieferung wissen wir, dass über zehn Jahre alte Kinder aus kinderreichen oder ärmeren Familien ins "Schwabenland" geschickt wurden. Bereits um Lichtmeß nahm ein erfahrener Mann "Bestellungen" auf und dann zwei Tage vor Josefi holte er die Gemeldeten mit ihrem "Hääßrucksäckle" ab und es ging auf die Reise. Nach dem Gottesdienst am Josefitag fanden sich traditionsgemäß reiche schwäbische Bauern und holten sich ihre billigen Kinder-Arbeitskräfte vom Sklavenmarkt.

Noch bis weit ins 20. Jahrhundert wurden Kinder aus armen Bergdörfern in Vorarlberg, Tirol und Graubünden auf oberschwäbischen Märkten an reiche Bauern verkauft. Bis zu 5000 Schwabenkinder gingen jährlich als Saisonarbeiter auf die Walz. Für die einen war es der ersehnte Abschied vom Hunger, für die anderen war es ein Sklavendasein, ausgeliefert der Willkür des Arbeitgebers. Während Kinderarbeit in der Industrie für Kinder unter zwölf Jahren ab 1878 verboten wurde, blieb sie in der Landwirtschaft Deutschlands bis 1960 unbegrenzt erlaubt. Dem notorischen Arbeitskräftemangel in Oberschwaben schafften die Schwabenkinder Abhilfe – nachweislich seit dem 16. Jahrhundert. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts auf ihrem Höhepunkt endete die Schwabengängerei erst in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts!


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