Montag, 8. August 2022

[ #Vorarlberg ] Die Wappen der Vorarlberger Gemeinden: Akt der Autonomie oder der Obrigkeit


Mit Jahresende 1965 führten 54 der 96 Vorarlberger Gemeinden ein Wappen. 

Der Vorarlberger Landtag verpflichtete damals durch das neue Vorarlberger Gemeindegesetz die Landesregierung, den 42 bisher "wappenresistenten" Gemeinden binnen fünf Jahren ebenfalls ein Wappen zu verleihen – ob sie wollen oder nicht. Dabei führten beispielsweise Feldkirch und Bludenz ihre Wappen seit Jahrhunderten ohne eine Berechtigung vorweisen zu können oder zu müssen. Schon vor 1918 hatten sich über 15 Vorarlberger Gemeinden ein Wappen im Siegel selbst zugelegt.

Beispiellose Gesetzgebung. Bis Ende 1970 gelang es der Landesregierung tatsächlich, alle Gemeinden im Sinne dieses zentralistischen Landesgesetzes zu "beglücken". Die Wappenfindung war nicht immer einfach. So kämpften die Alberschwender Jahrzehnte um die Wäldertanne; es wurde eine Linde. Letztlich erzielte die Landesregierung mit allen Gemeinden damals eine mehr oder weniger glückliche Lösung. 1985 schließlich wurde die Verleihungsverpflichtung im Gemeindegesetz wiederum auf ein bloßes Recht zur Wappenführung zurück formuliert. Freilich hatten sich nun alle Gemeinden an ihr Wappen gewöhnt, unabhängig davon, wie sehr sich auch die Bürger damit identifizierten oder auch den Regeln der Heraldik - auch solche gibt es - entsprechen.

Gemdeindeflagge. Jede Gemeinde hat auch das Recht, eine offizielle Fahne (Flagge) zu führen. Deren Aussehen legt die Gemeindevertretung mit Verordnung fest.

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