Freitag, 5. Mai 2023

[ #Vorarlberg ] Geschützte Pflanzen in Vorarlberg


In Vorarlberg dürfen wild wachsende Pflanzen weder missbräuchlich genutzt, noch mutwillig beschädigt oder vernichtet werden.

Alle Arten folgender Gattungen und Familie sind neben anderen nach der Vorarlberger Naturschutzverordnung vollständig geschützt: Akeleien (Aquilegia), Igelkolben (Sparganium), Orchideen (Orchidaceae), Rohrkolben (Typha), Schwertlilien (Iris), Sonnentau (Drosera), Traubenhyazinthe (Muscari).

In Vorarlberg dürfen wild wachsende Pflanzen weder missbräuchlich genutzt, noch mutwillig beschädigt oder vernichtet werden. Eine maßvolle Nutzung für den persönlichen, privaten Gebrauch, wie das Sammeln von Kräutern, ist erlaubt. Dabei dürfen aber keine erheblichen Nachteile für die Natur und andere Nutzer entstehen. Jedenfalls verboten sind Nutzungen im Rahmen von organisierten Sammelaktionen oder zu Erwerbszwecken.

Das Sammeln von Pilzen ist in der Zeit von 8 bis 17 Uhr und in einer Menge von höchstens 2 kg Frischgewicht pro Person und Tag erlaubt. Es dürfen nur solche Pilze gesammelt werden, die vom Sammler vorher als essbar erkannt werden.

Enzianwurzeln dürfen höchstens bei der Hälfte der Pflanzen, gleichmäßig verteilt über das Sammelgebiet entnommen werden. Zudem ist eine schriftliche Erlaubnis des Grundeigentümers mit Ort und Zeitraum des Sammelns mitzuführen.


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