Dienstag, 23. Mai 2023

[ #Bodensee ] Zugang zum österreichischen Bodensee: Kein bissiger Hund!

© UMG Umweltbüro Grabher | Marktstraße 18d, A-6850 Dornbirn 

Der freie Zugang zum Bodensee in Vorarlberg ist eine Besonderheit und alles andere als selbstverständlich. 

Das österreichische Wasserrechtsgesetz regelt zwar die Benutzung öffentlicher Gewässer – und erlaubt eine unbeschränkte Nutzungsfreiheit – jedoch regelt es nicht den Zugang zu diesen Gewässern. Freie Seezugänge werden immer seltener. Die Seeufer Österreichs sind zunehmend mit Villen, Hotels und Zweitwohnsitzen zugebaut und erlauben nur den Besitzern und zahlenden Gästen den Zutritt zum Wasser.

Als ein Extrem-Beispiel für das Verscherbeln von Seeufern gilt der Kärntner Wörthersee. Dort sind 82 Prozent des Sees in Privatbesitz und nur 9 Prozent öffentlich zugänglich. Der Rest ist wegen der Geografie des Sees nicht zugängig. 

Doch es geht auch anders. In Vorarlberg ist fast der gesamte "österreichische" Bodenseeteil zugänglich. Im Straßengesetz 1969 wurde neben der Wegefreiheit im unproduktiven und im land- und forstwirtschaftlichen Gebiet auch eine Wegefreiheit am Bodenseeufer verankert: Ein 10 m breiter Streifen am Ufer des Bodensees, ausgenommen Bauwerke, darf von Fußgängern auch ohne Einverständnis des Grundeigentümers jederzeit betreten werden. Im Bereich dieses Streifens ist es untersagt, den freien Zugang zum Bodensee durch Errichtung von Zäunen oder sonstigen Maßnahmen zu versperren oder zu behindern.


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