Donnerstag, 10. November 2022

[ #Dornbirn ] Kein Intelligenzwahlrecht für Lehrerinnen


Steuerpflichtige Frauen waren in den österreichischen Ländern bereits vor 1918 aktiv wahlberechtigt, denn wer ein Mindestmaß an direkten Steuern zahlte, war in Vorarlberg zum Gemeindeausschuss und zum Landtag aktiv wahlberechtigt; selbst Minderjährige (bis 1909) und ebenso juristische Personen.

Umstritten bliebe hingegen die Anwendung des Intelligenzwahlrechtes: 1849/50 unterschieden viele Gemeinden im Zuge der Gemeindeautonomie in ihren Wahlordnungen nicht nach dem Geschlecht. Steuerzahlerinnen waren auf der Basis von Haus- oder Grundbesitz bzw. Gewerbe oder Erwerb wahlberechtigt. Ohne Steuerauflagen dürften u.a. Staatsbeamte, Akademiker und Lehrer wählen. Die Frage, ob Frauen in diesem sogenannten “Intelligenzwahlrecht” eingeschlossen waren, wurde in späteren Jahrzehnten zu einem Streitpunkt. Mehrere Fälle in Mähren gingen sogar bis zum Reichsgericht, wurden dort zuungunsten der Frauen entschieden.

Die Dornbirner Lehrerin Katharina Huber aus der Volksschule Oberdorf wollte dieses 1897 für sich beanspruchen. Wobei Frauenwahlrecht nicht ganz korrekt in diesem Zusammenhang ist: Sie waren zwar wahlberechtigt, ebenso steuerzahlende Kinder, aber wie für diese gab die Stimme der Ehemann ab. Die Frauen hatten keinen Zutritt ins Wahllokal. Mit der Einführung des allgemeinen Wahlrechts entschieden ab 1919 die Frauen die Wahlen. Nun hatten sie auch das passive Wahlrecht. Allerdings zogen die ersten Frauen in den Vorarlberger Landtag erst 40 Jahre später, im Jahre 1959 ein.


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