Montag, 13. März 2023

[ #Vorarlberg ] Filmzensur: Im Westen nichts Neues

Filmzensur ist im westlichsten Bundesland Österreichs nichts Neues. Erst mit der Erfindung des Internets sind alle diesbezüglichen Bemühungen gänzlich verstorben, ohne dass deswegen Vorarlbergs Bevölkerung sittlich besonders gefährdet wäre. 

Dass aber in Vorarlberg trotz verfassungsgemäßen Verbot der Zensur 1931 die Verfilmung von Erich Maria Remarque's Roman "Im Westen nichts Neues" (All quiet on the Western Front, USA 1929/30, Regie: Lewis Milestone) verboten worden war, das überrascht den Nachgeborenen doch einigermaßen. Widerstand gegen das Verbot des Antikriegsfilmes organisierten die Vorarlberger Sozialdemokraten, welche Fahrten zum Kinobesuch in St. Gallen organisierten.

Bereits Remarques Romanvorlage hatte großes Aufsehen verursacht und machten sich rechte Gruppierungen sofort daran, ihr Missfallen über den pazifistischen Grundton in gewalttätigen Protesten auszudrücken. Schon am 8. Februar 1930 hatte der thüringische Innen- und Volksbildungsminister Wilhelm Frick (NSDAP) verfügt, dass "Im Westen nichts Neues" in keiner Schule des Landes mehr gelesen werden darf. Das Werk wurde als "pazifistisch-marxistische Propaganda" bezeichnet.

In der Tagszeitung "Der Wiener Tag" konnte man dazu am 16. Dezember 1930 lesen: " ... hört man, dass das Innenministerium sich bereits mit der Frage beschäftigt, welcher Standpunkt zu dem Remarque-Rummel einzunehmen wäre. Man ist angeblich nicht gewillt, das gut Recht zur Aufführung des Antikriegsfilms zu verteidigen, sondern will irgendeinen biegsamen Paragraphen aus dem Kinogesetz heranziehen, um gegen den Sinn der republikanischen Rechtsordnung die Aufführung des Filmwerkes einfach zu verbieten." So sollte es auch kommen.

Durch die Verfassungsnovelle des Jahres 1925 die legislativen und exekutiven Kompetenzen im Film- und Theaterwesen vom Bund auf die Länder übergegangen. Daraufhin hatte Vorarlberg ein eigenes Film- und Kinorecht geschaffen, mit welchen die Filmzensur im Grunde wieder eingeführt worden war. Die österreichische Bundesregierung billigte diese Eingriffe in die Zensurfreiheit . Daneben bestand noch eine pseudlegale Möglichkeit unliebsame Filme aus dem Verkehr zu ziehen: Kam es bei einer Vorführung zu Krawallen, Zwischenrufen und gewalttätigen Auseinandersetzungen, so konnte, nach einer Weisung des Ministerrates aus dem Jahr 1930, die zuständige Polizeidirektion sofort ein Verbot gegen den Film erlassen.

Gezielte Störaktionen der Nationalsozialisten waren damit vorprogrammiert. Die oben zitierte Meldung der Zeitung (Der Wiener Tag) zeigt dies deutlich: "Die österreichischen Nationalsozialisten halten sich verpflichtet, hinter der Radausucht ihrer deutschen Brüder nicht zurückzustehen. Seit bekannt wurde, dass der Remarque-Film 'Im Westen nichts Neues' am 3. Jänner in Wien vorgeführt werden soll, regnet es von ihrer Seite Proteste und Drohungen." Die Nazis vergaßen der Zeitung übrigens ihre demokratische Haltung nach dem Anschluss nicht: Die letzte Ausgabe der Zeitung erschien am 12. März 1938, dem Tag des "Anschlusses". Daraufhin schlossen die Nationalsozialisten die Redaktion, und die Zeitung wurde verboten. Die Redakteure Maximilian Schreier, Vincenz Ludwig Ostry und Rudolf Kalmar wurden von der Gestapo verhaftet und nach Deutschland in Konzentrationslager deportiert.

Der Antikriegsfilm hatte aber nicht nur bei den Nazis keine Chance. Auch bei den bürgerlichen Politikern waren längst die Demokratie, Frieden und Freiheit kein Modell mehr. In einer Parlamentsdebatte zu diesem Film sprachen sich die Abgeordneten der Christlichsozialen, des Heimatblockes und der Großdeutschen gegen den Film aus und sprachen schon wie die Nazis selber von "überflüssiger Kriegsabrüstung unseres Volkes". Der spätere Bundeskanzler Schuschnigg wandte sich "gegen den Pazifismus als Geschäft" und setzte sich in Hinblick auf eine "allgemein moralische, vaterländische und nationale Anständigkeit" für ein Verbot des Filmes ein.

Die österreichische Regierung schließlich empfahl den Landesregierungen ein Verbot über den Film zu verhängen und forderte damit - die Filmzensur war noch nicht wieder eingeführt worden - offen zu einem Verfassungsbruch auf. Oberösterreich und Vorarlberg kamen dieser Empfehlung sofort nach.

 
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